Notruf

Vorgehensweise

Mussten Sie schon mal einen Notruf absetzen und wenn ja, haben Sie alles richtig gemacht, oder ist Ihnen in der Aufregung entfallen, was eigentlich bei einem Notruf alles wichtig ist? Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Absetzen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen. Diese Fragen stellt Ihnen der Disponent in der Alarmzentrale, wohin der Notruf automatisch weitergeleitet wird:•

WAS ist passiert? •

WO geschah es?

WIEVIELE verletzte Personen gibt es?

WER meldet das Ereignis?

WARTEN auf Rückfragen

Hinweis: Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Disponent keine Fragen mehr hat und er das Gespräch beendet. Das Nennen der Rückrufnummer ist von erheblicher Bedeutung, weil nur dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit dem Mitteiler aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich,wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht sofort auffinden können. Es ist nicht notwendig den Feuerwehr, Polizei und den Rettungsnotruf separat anzurufen. Der Disponent informiert aufgrund Ihrer Angaben sowieso alle erforderlichen Rettungskräfte! Ein Notruf erfolgt von jedem Telefon aus immer kostenlos – Münzen oder Telefonkarten sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Mobiltelefone. Missbrauch: Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes (auch ein einfacher Hilferuf) stellt in Österreich eine Straftat dar. Die Person muss ferner Schadenersatz an die beteiligten Organisationen leisten. Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet

Notrufnummern

Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Rettung: 144 Euronotruf: 112

Notruf für Gehörlose: 0800 133 133 Vergiftungsinformation: 01/406 43 43 Servicenummer der Polizei: 059 133 Ärztefunkdienst: 141 ORF-Kinderservice (Rat auf Draht): 147 Ärzteflugambulanz: 40 144 Frauennotruf: 01/71 71 9 Telefonseelsorge: 142 Gasgebrechen: 128

ARBÖ: 123 ÖAMTC: 120

Kinder- und Jugendanwalt des Bundes: 0800-240264

Durch die Wahl dieser Nummer werden sie automatisch und unabhängig von ihrem Standort in Österreich mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle verbunden.

Die europäische Notrufnummer 112

Die Telefonnummer 112 ist die einheitliche europäische Notrufnummer und der erste Kontaktpunkt (Public Safety Answering Point – PSAP). Hier werden Notrufe entgegengenommen und die Notfallinformationen an den entsprechenden Rettungsdienst, wie Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen, weitergeleitet.

Der PSAP gehört entweder zu einer der genannten Rettungsorgansationen oder dient als Schnittstelle zwischen Anrufern und Rettungsdiensten. Die Organisation der Rettungsdienste bleibt jedoch eine nationale bzw. wie in Deutschland oder Spanien eine regionale Aufgabe. Die Notrufnummer 112 wurde im Jahr 1991 eingerichtet und schrittweise in allen EU-Staaten etabliert. Diese Nummer kann überall in der Europäischen Union aus dem Festnetz oder vom Mobiltelefon kostenlos angewählt werden. In den meisten Ländern ergänzt die Nummer 112 die bestehenden nationalen Notrufnummern und ersetzt diese nicht. Der europaweit einheitliche Notruf 112 kann von jedem Telefon aus gewählt werden – mit einem Handy